Kanzleimarketing wird aufgrund stetig steigenden Wettbewerbs für Ihre Berufsgruppe immer wichtiger im Rahmen der Mandantengewinnung. Neben der Weiterempfehlung von Mandant zu Mandant sollte noch eine weitere, sichere Quelle zur Mandantengewinnung erschlossen werden.
Eine Quelle, die weniger durch Zufall, als vielmehr aktiv selbst gesteuert werden kann.
Die rechtlichen Bedingungen sind im Rahmen der einzelnen Berufsordnungen inzwischen in vollem Umfang gegeben. Faktisch gelten für Freiberufler heute fast nur mehr die allgemeinen Grenzen des UWG.
Die aktuellste Klarstellung des BGH, dass Werbung nicht erlaubt werden muss, sondern im Gegenteil Werbebeschränkungen einer Rechtfertigung bedürfen, erfolgte im Urteil vom 29.7.2009 (I ZR 77/07).
Eine eigene Homepage bietet den notwendigen Platz Leistungen, aber auch die individuelle Persönlichkeit, die dahinter steht,umfassend darzustellen. Die Homepage bietet einen Einblick in die Tätigkeit eines Unternehmens und muss den potentiellen Mandanten aufgrund ihres Inhaltes und der graphischen Darstellung zur persönlichen Kontaktaufnahme bewegen.
Bei über einer Billion Webseiten ist es eine Kunst potentielle Mandanten auf das eigene Internetangebot aufmerksam zu machen. Hier liegt unsere Stärke.
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